3.5.2 Im konkreten Fall stellten die Baubehörden in der Dachgeschosswohnung neben einer widerrechtlichen Gewerbenutzung auch Umbau- und Sanierungsarbeiten fest. Um abklären zu können, ob die festgestellten Umbautätigkeiten baubewilligungspflichtig sind oder nicht, hat der Gemeinderat mit dem vorliegend angefochtenen Entscheid das Einreichen eines Baugesuchs mit detaillierten Plänen und Unterlagen eingefordert. Die Baubehörden waren über die festgestellten Bautätigkeiten offenkundig nicht detailliert im Bild, weshalb es notwendig und zulässig war, entsprechende Unterlagen einzufordern, um den Sachverhalt bezüglich der baurechtlichen Erheblichkeit beurteilen zu können.