4 von 6 der Kontrolle vom 27. November 2024 wurde festgestellt, dass sich in den streitbetroffenen Räumlichkeiten Umbau- und Sanierungsarbeiten in Ausführung befanden. Diese Umbau- und Sanierungsarbeiten wurden per sofort eingestellt, mit der Argument, es müsse im Rahmen eines Baugesuchsverfahrens abgeklärt werden, ob die Arbeiten baubewilligungspflichtig seien oder nicht (vgl. angefochtener Entscheid, S. 1).