Der Gemeinderat hat zudem den Schliesssylinder der Wohnung ausgetauscht und mit einem solchen im Besitz der Gemeinde ersetzt. Zur Begründung führt er an, dass der dringende Tatverdacht bestehe, dass die Dachgeschosswohnung weiterhin illegal als Erotikgewerbe genutzt werde. Diese Begründung verfängt nicht. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass die Wohnnutzung in den betreffenden Räumlichkeiten nach dem Gesagten weiterhin zu gestatten ist. Sodann geht es nicht an, dass der Gemeinderat im Voraus darauf schliesst, dass das Nutzungsverbot für das Erotikgewerbe nicht eingehalten wird.