Ein Schimmel- oder Schädlingsbefall ist weder aktenkundig, noch wird ein solcher von der Gemeinde behauptet. Die festgestellten Mängel, insbesondere die starken Verschmutzungen, die hohe Luftfeuchtigkeit sowie die schlechte Belüftung beeinträchtigen zwar die Wohnqualität, sie sind aber nicht derart schwerwiegend, dass sie als Verstoss