3.2.1 Die Erhaltung der Gesundheit ist eine typische polizeiliche Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Sie hat auch auf dem Gebiet der Baupolizei ihre Bedeutung, was in § 52 Abs. 2 BauG zum Ausdruck kommt. Alle Gebäude müssen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes entsprechen. Die wichtigsten Punkte, auf die es dabei ankommt, werden nicht abschliessend aufgezählt: Raum-, Wohnungsund Fenstergrössen, Besonnung, Belichtung, Belüftung, Trockenheit, Wärmedämmung und Schallschutz. Die Wohnhygiene spielt eine entscheidende Rolle für das körperliche und psychische Wohlbefinden der Bewohner. Eine unzureichende Wohnqualität kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.