4 von 5 Insofern sind die Mitglieder der Ortsbildkommission nicht mit einem für die Beurteilung von Einzelfragen bestellten externen Gutachter vergleichbar, mit welchem der Gemeinderat das Entgelt für den Gutachterauftrag im Einzelfall aushandeln muss und der bei der Abwicklung des Auftrags mehr oder weniger grosse Freiheiten geniesst.