Zwar ist grundsätzlich der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde für die Beurteilung der Baugesuche zuständig, es entspricht jedoch der gängigen Praxis, dass er sich dabei durch externe Fachpersonen beraten und unterstützen lässt. Das Verwaltungsgericht äusserte sich in einem neueren Entscheid (VGE vom 15. Juli 2019 [WBE.2019.38], Erw. 2.3) zur Erhebung der Kosten für die Beratungstätigkeit der Ortsbildkommission zu Lasten der Bauherrschaft und führte dazu unter anderem Folgendes aus: