Rechtliche Grundlagen zur Anordnung von Gutachten durch Fachleute und die Überwälzung der dadurch verursachten Kosten sind in folgenden Bestimmungen enthalten: Nach § 33 BNO kann der Gemeinderat hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material, Schallschutz, Feuchtigkeitsisolation usw. zur Überprüfung der Einhaltung der technischen Bauvorschriften, wenn nötig, auf Kosten