123 II 254; vgl. zum Ganzen auch Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau [VGE] vom 31. Juli 1997 [BE.96.00278], S. 15). Allein drei vermeintliche Vergleichsfälle vermögen noch keine gefestigte Rechtsprechung zu begründen. Darüber hinaus bedeutete der umstrittene Entscheid eine Abkehr von einer allfälligen rechtswidrigen Praxis. Damit besteht in casu kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. (…) 5. Auferlegung von Gutachterkosten (…) 5.2 Einordnung der Gutachterkosten