Der von der Aargauischen Gebäudeversicherung am 8. August 2022 geschätzte Neuwert des Gebäudes zuzüglich der Kosten für die Umgebungsgestaltung beläuft sich – basierend auf einem Baukosten-Index von 497 Punkten (vgl. Beschwerdebeilage 10) – auf Fr. 8'600'000.– (aus den Beschwerdebeilagen 7 und 9 ergibt sich klar, dass in der Versicherungssumme von Fr. 8'600'000.– die Kosten für die Umgebungsarbeiten von Fr. 200'000.– mitenthalten sind). Massgebend für die Berechnung der Baubewilligungsgebühr sind allerdings nicht die mittleren Reproduktionskosten im Zeitpunkt der Neuwertschätzung durch die Aargauische Gebäudeversicherung, sondern die Reprodukti-