Die Kenntnis sämtlicher kommunaler Gebührenreglemente kann bei der Beschwerdeführerin nicht vorausgesetzt werden (vgl. dazu auch BGer 2C_765/2010 vom 20. September 2011, Erw. 4.2). Hinzukommt, dass in der Schweiz grosse Unterschiede bei Baubewilligungsgebühren bestehen und die Gebühren für das Baubewilligungsverfahren am einen Ort bis das Zwanzigfache des anderen betragen können. So belief sich die durchschnittliche Baubewilligungsgebühr (inkl. Baukontrollkosten und feuerpolizeilichen Gebühren) für ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten im Kanton Genf im Jahr 2014 noch auf Fr. 1'512.50 (vgl. dazu den Newsletter Nr. 7/14 des Preisüberwachers vom 11. November 2014).