Hinsichtlich der Frage, ob die Beschwerdeführerin die Fehlerhaftigkeit der in der Baubewilligung vom 1. Juli 2019 festgelegten Gebühr bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen müssen, ist zu berücksichtigen, dass eigentliche Nachforschungen über die Richtigkeit behördlichen Handelns von den Privaten nicht erwartet werden; sie dürfen sich grundsätzlich darauf verlassen. Anlass zur Überprüfung, etwa durch eine Rückfrage bei der Behörde, besteht einzig dort, wo die Fehlerhaftigkeit der Vertrauensgrundlage ohne Weiteres erkennbar ist, zum Beispiel bei Unklarheiten oder bei offensichtlicher Unvernünftigkeit einer Verfügung (HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN; a.a.O., Rz 657).