Ganz generell sollten Private nach solch einer langen Zeitdauer grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, dass keine Nachforderungen für eine falsch berechnete respektive falsch festgelegte Baubewilligungsgebühr mehr gestellt werden. Zum Vergleich: In der Steuergesetzgebung ist vorgesehen, dass Rechnungsfehler und Schreibfehler in rechtskräftigen Verfügungen und Entscheiden nur innert 5 Jahren nach der Eröffnung berichtigt werden können (vgl. Art. 52 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [Steuerharmonisierungsgesetz, StHG; SR 642.14]), wobei nach Ablauf dieser Frist auch eine Bereinigung respektive