Des Weiteren könne davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführerin das kommunale Gebührenreglement und damit die Fehlerhaftigkeit der in der Baubewilligung erhobenen Baubewilligungsgebühr bekannt gewesen sei. Dies zumal das Gebührenreglement Bestandteil der Bauordnung bilde, gestützt auf welche sie ihr Bauvorhaben projektiert habe. Auch wenn die Beschwerdeführerin nicht im Baugewerbe tätig sei, müsse sie sich trotzdem mit den relevanten Unterlagen eines Bauprojekts auseinandersetzen. Darunter falle auch das Gebührenreglement für Bausachen.