Dies sei mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit nicht vereinbar. Die Baubewilligung vom 1. Juli 2019 sei längst in Rechtskraft erwachsen. Auf die darin rechtskräftig verfügte Baubewilligungsgebühr könne der Gemeinderat nicht mehr zurückkommen. Sie hätte die Fehlerhaftigkeit der Baubewilligungsgebühr als nicht baugewerblich ausgerichtete Firma auch nicht erkennen müssen, zumal man davon habe ausgehen können, dass die Bauverwaltung professionell arbeite und man daher nicht alles hinterfragen müsse. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass sie gegen die verfügten Was- ser- und Abwassergebühren Einsprache erhoben hätte.