7 von 8 Gegebenheiten ab. In Betracht zu ziehen ist insbesondere die Prüfung eines alternativen, lärmschutztechnisch günstigeren Aufstellungsorts auf dem Grundstück. Ebenso kann die Einschränkung der maximalen Drehzahl (Flüstermodus, schallreduzierter Nachtbetrieb), insbesondere in den empfindlichen Nachtstunden, zur Reduktion der Lärmemissionen beitragen. Lassen sich solche Massnahmen nicht realisieren oder erweisen sie sich als unzureichend, ist als ultima ratio der Ersatz der bestehenden Anlage durch ein Modell mit geringeren Schallemissionen zu prüfen.