In diesem Fall wäre die schriftliche Zustimmung sämtlicher Miteigentümerinnen und Miteigentümer der betroffenen Strassenparzelle notwendig. Sollte die Zustimmung der Miteigentümerschaft nicht eingeholt werden können, sind alternative lärmreduzierende Massnahmen zu prüfen. Welche Möglichkeiten infrage kommen, hängt von der eingesetzten Anlagentechnologie sowie den örtlichen