Mit einer Schalldämmhaube kann bei aussen aufgestellten Wärmepumpen in der Regel eine deutliche Pegelreduktion erreicht werden (vgl. Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen, Vollzugshilfe 6.21, Cercle Bruit, 1. November 2024, S. 4). Aufgrund der baulichen Dimensionen dieser Haube ist es erforderlich, das Aussengerät geringfügig in Richtung der privaten Strassenparzelle zu versetzen, was zu einer Unterschreitung des nach § 19 Abs. 2 BauV geltenden Grenzabstands für Kleinstbauten führen kann. In diesem Fall wäre die schriftliche Zustimmung sämtlicher Miteigentümerinnen und Miteigentümer der betroffenen Strassenparzelle notwendig.