Die Rücksprache mit einer spezialisierten Fachstelle über die Wirksamkeit einer solchen Massnahme wäre zudem innerhalb weniger Tage möglich gewesen. Angesichts der bereits festgestellten Überschreitung der massgeblichen Belastungsgrenzwerte hätte die Prüfung des Sanierungskonzepts mit der gebotenen Dringlichkeit erfolgen müssen. Die verzögerte Genehmigung hat die Umsetzung der Massnahme und deren anschliessende Kontrolle zusätzlich hinausgezögert und damit zu einer weiteren Verlängerung des Verfahrens beigetragen.