Zudem ist festzustellen, dass zwischen der Einreichung des präzisierten Sanierungskonzepts am 4. März 2024 und dessen Genehmigung durch die Bauverwaltung am 17. April 2024 rund fünf Wochen verstrichen sind. Für diese erhebliche Verzögerung ist kein sachlicher Grund ersichtlich und wird vom Gemeinderat auch nicht geltend gemacht. Die vorgesehene Leistungsreduktion um 30 % war weder technisch noch rechtlich komplex. Es handelte sich um eine rein betriebliche Massnahme, die keine vertieften Abklärungen erforderte. Die Rücksprache mit einer spezialisierten Fachstelle über die Wirksamkeit einer solchen Massnahme wäre zudem innerhalb weniger Tage möglich gewesen.