2.5.1 Verfahren bis zum Entscheid über die Lärmklage (22. Januar 2024) Von der ersten Beschwerde im April 2021 bis zum Entscheid im Januar 2024 sind insgesamt fast 33 Monate (2 Jahre und 9 Monate) vergangen. Der Gemeinderat stellt sich auf den Standpunkt, dass der Zeitraum vor und nach der Lärmimmissionsklage vom 27. Februar 2023 klar zu differenzieren sei. Die Beschwerdeführerin sei mehrmals darauf hingewiesen worden, dass der Gemeinderat ohne Vorliegen einer Immissionsklage nicht handeln könne. Erst gestützt auf eine offizielle Lärmimmissionsklage hätte der Gemeinderat eine Schallmessung durchführen lassen können.