4 von 8 leicht in Richtung der privaten Strassenparzelle verschoben werden, was ein Baubewilligungsverfahren sowie die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich mache. Daraufhin beantragte die Beschwerdeführerin die Ausserbetriebnahme der Wärmepumpe ab dem 18. Februar 2025, da sich diese ihrer Ansicht nach auch als Elektroheizung betreiben liesse. Mit E-Mail vom 13. Februar 2025 erklärte die Bauverwaltung, dass laut Rücksprache mit dem Heizungstechniker eine solche Nutzung nicht möglich sei.