Die Frist für die Umsetzung dieses Konzepts wurde auf den 3. Februar 2025 festgesetzt (vgl. Beschwerdebeilage 17). Aufgrund eines Fristerstreckungsgesuchs der Grundeigentümerin wurden sowohl die Einreichungs- als auch die Umsetzungsfrist jeweils um 14 Tage verlängert (vgl. Beschwerdebeilage 18 und 20). Am 10. Februar 2025 erkundigte sich die Beschwerdeführerin nach den geplanten baulichen Massnahmen. Die Bauverwaltung teilte ihr noch am selben Tag mit, dass das Aussengerät der Wärmepumpe mit einer schallreduzierenden Haube versehen werden solle. Dafür müsse das Gerät jedoch