In der Folge veranlasste die Bauverwaltung eine erneute Messung, die am 13. Dezember 2024 stattfand. Diese bestätigte, dass die Wärmepumpe – trotz der vorgenommenen Leistungsreduktion um 30 % – die Belastungsgrenzwerte weiterhin überschreitet, und zwar noch deutlicher als bei der ersten Messung. Mit E-Mail vom 20. Dezember 2024 wiederholte die Beschwerdeführerin ihre Anträge und wies darauf hin, dass es alternative Heizmethoden gebe.