Am 2. Dezember 2024 wandte sich die Beschwerdeführerin wiederum an den Gemeinderat. Sie machte geltend, dass die nächtlichen Belastungsgrenzwerte weiterhin überschritten seien, und beantragte deshalb die sofortige Durchführung einer unangekündigten Lärmmessung sowohl während der Nacht- als auch während der Tageszeit. Zudem verlangte sie die umgehende Ausserbetriebnahme der Wärmepumpe, bis eine definitive lärmreduzierende Massnahme umgesetzt sei (vgl. Beschwerdebeilage 15). In der Folge veranlasste die Bauverwaltung eine erneute Messung, die am 13. Dezember 2024 stattfand.