Mit Schreiben vom 4. März 2024 präzisierte sie auf Verlangen der Bauverwaltung, dass diese Leistungsreduktion von 30 % schon bei einer ähnlichen Anlage im Kanton Bern zu einer Reduktion der Immissionen um 8,5 dB geführt habe, weshalb das gleiche Vorgehen auch im vorliegenden Fall vorgeschlagen werde. Am 17. April 2024 genehmigte die Bauverwaltung die vorgeschlagene Leistungsreduktion. Die Nachmessung zur Überprüfung der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte wurde für den Winter 2024/2025 vorgesehen. Bis dahin wurde das Verfahren sistiert.