Mit Entscheid vom 22. Januar 2024 verpflichtete der Gemeinderat die Grundeigentümerin zur Einhaltung der Belastungsgrenzwerte. Zudem wurde sie angewiesen, innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft des Entscheids ein Sanierungskonzept mit geeigneten lärmreduzierenden Massnahmen einzureichen. Die Umsetzung der Massnahmen habe innert 30 Tagen nach Bestätigung des Sanierungskonzepts zu erfolgen. Anschliessend soll eine neue Lärmmessung durch dasselbe Fachbüro durchgeführt werden (vgl. Entscheid des Gemeinderats vom 22. Januar 2024).