Nachdem die Bauverwaltung am 3. Februar 2023 unter Verweis auf einen Entscheid des BVU mitgeteilt hatte, dass der Beschwerdeführerin für ein Lärmgutachten doch keine Kosten entstehen würden (vgl. Beschwerdebeilage 8), reichte diese am 27. Februar 2023 eine schriftliche Lärmschutzklage beim Gemeinderat ein. Darin beantragte sie die Messung der tatsächlichen Immissionswerte bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sowie deren anschliessende Überprüfung im Vergleich zu den im Lärmschutznachweis aufgeführten Werten. Die Stellungnahme der Grundeigentümerin der Parzelle aaa erfolgte am 17. April 2023.