3 von 8 Beschwerdeführerin, vor Ort gewesen. Das Aussengerät der Wärmepumpe sei deutlich hörbar gewesen, jedoch vergleichbar mit einem Ventilator auf hoher Stufe, gemessen an der Lautstärke auf der Strasse (Entfernung ca. 3 m). Die Typenbezeichnung des Aussengeräts entspreche jener des Lärmschutznachweises (vgl. Beschwerdebeilage 7).