Am 20. Januar 2023 forderte die Beschwerdeführerin die Bauverwaltung wieder auf, ihr mitzuteilen, ob die in der Baubewilligung resp. im Lärmschutznachweis aufgeführten und berechneten Lärmwerte tatsächlich eingehalten würden. Sie führte aus, dass die Wärmepumpe im Dezember sowie seit einigen Tagen erneut auf Hochtouren laufe und – wie bereits im Vorjahr – bis in ihr Schlaf- und Wohnzimmer hörbar sei. Die Bauverwaltung antwortete mit E-Mail vom 25. Januar 2023, dass ein schriftlicher Antrag (Lärmklage) beim Gemeinderat eingereicht werden müsse, damit ein Verfahren eröffnet werde. Darüber hinaus sei der Bauverwalter am 20. Januar 2023, unmittelbar nach Eingang der E-Mail der