Mit E-Mail vom 5. April 2022 wandte sich die Beschwerdeführerin erneut an die Bauverwaltung. Sie übermittelte eine Tabelle mit von ihr selbst ermittelten Immissionswerten, die zwischen dem 20. Februar und dem 2. April 2022 gemessen worden seien. Den übermittelten Werten zufolge würden sowohl die massgebenden Lärmgrenzwerte als auch die im Lärmschutznachweis berechneten Werte deutlich überschritten. Sie verlangte die umgehende Einleitung der nötigen Schritte damit die Lärmgrenzwerte eingehalten würden (vgl. Beschwerdebeilage 6). Darauf reagierte die Bauverwaltung nicht.