Mit E-Mail vom 7. Februar 2022 teilte die Beschwerdeführerin der Bauverwaltung mit, dass die Lärmemissionen der seit einigen Wochen im regulären Winterbetrieb laufenden Wärmepumpe deutlich hörbar seien. In diesem Zusammenhang erkundigte sie sich nach den konkreten Messwerten bei der Bauabnahme. Die Bauverwaltung antwortete am 8. Februar 2022, dass die Bauabnahme bislang nicht erfolgt sei, da die Fertigstellung der Anlage nicht gemeldet worden sei. Zudem würden bei Bauabnahmen grundsätzlich keine Schallmessungen durchgeführt. Stattdessen werde der Gerätetyp der Wärmepumpe anhand des eingereichten Lärmschutznachweises überprüft.