Sie äusserte Zweifel daran, dass sie im Falle eingehaltener Lärmgrenzwerte die Kosten für ein Lärmgutachten tragen müsse, verzichtete jedoch vorerst auf eine Lärmmessung, da die Wärmepumpe aus saisonalen Gründen derzeit nicht in Betrieb war. Sie erklärte, dass sie sich in der kalten Jahreszeit erneut melden werden und dann gegebenenfalls eine Schallmessung in Erwägung ziehe, wobei aus ihrer Sicht die Kosten dafür von der Gemeinde zu übernehmen seien (vgl. Beschwerdebeilage 3).