Im März 2021 wurde auf der Parzelle aaa eine bewilligte Luft-Wasser-Wärmepumpe in Betrieb genommen. Das Aussengerät befindet sich an der nordwestlichen Fassade des Wohnhauses und ist in Richtung R-Weg (Privatstrasse) ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin wohnt in der gegenüberliegenden Liegenschaft auf Parzelle bbb, die lediglich durch den R-Weg von Parzelle aaa getrennt ist. Am 15. April 2021 wandte sich die Beschwerdeführerin telefonisch an die Bauverwaltung der Gemeinde Q._____ (nachfolgend: Bauverwaltung) und äusserte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Lärmgrenzwerte der Wärmepumpe. Sie verlangte eine entsprechende Überprüfung.