Die Beschwerdeführerin, die am Dorfplatz eine Arztpraxis führt, ersucht darum, jeden Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr draussen vor ihrer Praxis einen Markstand betreiben zu dürfen, um gesunde landwirtschaftliche Produkte aus ihrem landwirtschaftlichen, in Luzern gelegenen Betrieb verkaufen zu können. – Der Gemeinderat hat die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass sie am Dorfmärt teilnehmen könne, der drei- bis viermal im Jahr stattfinde. Wöchentliche Marktstände auf dem Dorfplatz lehne er hingegen ab (Schreiben des Gemeinderats vom 21. August 2023). 3.2