Auf der Parzelle aaa, die im Alleineigentum der B._____ AG steht, liegt der Dorfplatz der Gemeinde. Die frühere Eigentümerin der Parzelle aaa hat der Gemeinde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ein "ausschliessliches und alleiniges Benützungsrecht am Dorfplatz (öffentlicher Platz)" eingeräumt. Das Recht "beinhaltet die Befugnis der Einwohnergemeinde Q._____, den Dorfplatz (öffentlichen Platz) auf Parz. aaa (grau bemalte Fläche) mit Ausnahme der im beiliegenden Situationsplan gelb schraffierten Flächen (Aussenplätze) innerhalb des grau bemalten Dorfplatzes ausschliesslich zu benützen …"