Die Beschwerdeführerin beziffert die Baukosten der überdimensionierten Vordächer mit Fr. 50'000.– und die Rückbaukosten mit 609'600.–. Wie hoch die Wiederherstellungskosten tatsächlich sind, kann letztlich offenbleiben: Selbst wenn die Rückbaukosten – wie von der Beschwerdeführerin vorgebracht – Fr. 609'600.– betragen sollten, kann daraus nichts zugunsten der Beschwerdeführerin abgeleitet werden. Die Beschwerdeführerin handelte nicht gutgläubig.