Den gewichtigen öffentlichen Interessen an der Herstellung des rechtmässigen Zustands sind im beschränkten Mass die finanziellen Interessen der Beschwerdeführerin entgegenzustellen, welche aus den Rückbaukosten sowie den nutzlos gewordenen Aufwendungen bestehen. Die Rückbauverfügung umfasst im vorliegenden Fall die Reduktion der Vordächer auf das mit Baubewilligung vom 23. August 2021 rechtskräftig bewilligte Mass. Die Beschwerdeführerin beziffert die Baukosten der überdimensionierten Vordächer mit Fr. 50'000.– und die Rückbaukosten mit 609'600.–. Wie hoch die Wiederherstellungskosten tatsächlich sind, kann letztlich offenbleiben: