_" vom 10. Juni 2024, S. 2 (Beschwerdeantwortbeilage 6) Folgendes: "Wir sind uns jedoch bewusst, dass wir mit unserem Vorgehen gegen baurechtliche Bestimmungen verstossen haben und dies zur Verhängung einer Busse führen kann. In diesem Sinne sind wir auch bereit, die damit verbundenen bussenrechtlichen Konsequenzen zu tragen." Die Beschwerdeführerin muss als bösgläubig qualifiziert werden, eine Berufung auf Vertrauensschutz fällt ausser Betracht.