Grundstücksfläche]). Die unbewilligte Erweiterung der obersten Geschosse führt zu einer erheblichen Übernutzung des Grundstücks. Konkret führen die Vordachverlängerungen zu einer Überschreitung der zulässigen AZ um mehr als 10 %, die Areal-Überbauung wird damit widerrechtlich. Die Vordachverlängerungen erweisen sich als nicht bewilligungsfähig. Damit ist die materielle Rechtswidrigkeit als Grundvoraussetzung einer auf Herstellung des rechtmässigen Zustands abzielenden Anordnung erstellt. In einem nächsten Schritt sind die weiteren Voraussetzungen für die Wiederherstellungsanordnung des Gemeinderats zu prüfen. 5.2