6 von 8 5.1.4 Wie vorstehend dargelegt gilt vorliegend eine AZ von 0.92. Gemäss Baugesuch betrug die Ausnützungsziffer für das ursprünglich geplante und bewilligte Bauvorhaben 0.914, basierend auf einer Grundstücksfläche von 9'267.9 m2 und anrechenbaren Geschossflächen von 8'472.3 m2 (vgl. Erläuterungsbericht S. 21, anrechenbare Geschossfläche). Für die heutige Situation – unter Anrechnung der obersten Geschosse im Umfang von 1'054.0 m2 (Erläuterungsbericht, S. 24, Geschossfläche & Volumen) – beträgt die effektiv realisierte Ausnützungsziffer rund 1.03 (9'526.3 m2 [anrechenbare Geschossflächen] : 9'267.9 [Grundstücksfläche]).