5.1.3 Wie erwähnt, entspricht die maximal zulässige Attikagrundfläche 60 % der Vollgeschossfläche. Der Baubewilligung vom 21. Januar 2019 liegen für das Haus A Vollgeschossflächen von 502.40 m2 und für das Haus B 379.50 m2 zugrunde (siehe Plan Nachweis Attikageschoss, bewilligt am 21. Januar 2019). Der Gemeinderat geht demgegenüber von 537.03 m2 für das Haus A und von 380.59 m2 für das Haus "B" aus, ohne jedoch dazulegen, wie er zu diesen abweichenden Werten kommt. Auch den Unterlagen zur Baubewilligung vom 23. August 2021 "Vergrösserung Balkone und Optimierung Tiefgarage" lassen sich diese Werte nicht entnehmen.