Aber selbst wenn man die umstrittenen Balkone als Loggien qualifizieren dürfte, wären sie offensichtlich überdimensioniert: So dürfte etwa eine "ums Eck" auskragende Aussenfläche, die rund die Hälfte der Westfassade vereinnahmt und mit 20.6 m2 und 25 % der Fläche der zugehörigen Wohnung von 88.6 m2 umfasst (vgl. Plan Grundriss OG 1-4, Gebäude B1, Wohnung West; vgl. auch etwa Abbildung 1 vorstehend), überdimensioniert sein. Die umstrittenen Aussenflächen dürften auch in diesem Fall nicht angerechnet werden.