Loggien sind jedoch ins Gebäudevolumen integriert, auf drei Seiten von Wohnraum umschlossen und können dementsprechend aufgrund der räumlichen Vorgaben nicht beliebig in jede Richtung erweitert werden (ausser zu Lasten von Wohnraum). In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das am 21. Januar 2019 (und damit nach Übernahme der IVHB in der BNO) rechtskräftig bewilligte Baugesuch für die Arealüberbauung die Balkone der 1.-4. Obergeschosse nicht bei der Geschossflächenberechnung berücksichtigte (vgl. Erläuterungsbericht & Berechnungen Baueingabe vom 5. Oktober 2018, bewilligt am 21. Januar 2019, Nachweis Attikageschoss [nachfolgend: Erläuterungsbericht]):