Sie sind alle mindestens auf zwei Seiten offen. Dass es sich bei den Aussenflächen nicht um Loggien handelt, ergibt sich auch daraus, dass diese Aussenflächen mit Baubewilligung vom 23. August 2021 erweitert wurden. Loggien sind jedoch ins Gebäudevolumen integriert, auf drei Seiten von Wohnraum umschlossen und können dementsprechend aufgrund der räumlichen Vorgaben nicht beliebig in jede Richtung erweitert werden (ausser zu Lasten von Wohnraum).