Das Attikageschoss darf 60 % der 'Vollgeschossfläche' (Basisgrösse) betragen. Je grösser diese 'Vollgeschossfläche' ist, desto grössere Attikageschosse sind möglich. Balkone, unabhängig ob mit oder ohne Verglasung, zählen nicht zur 'Vollgeschossfläche'. In der Praxis war unklar, ob Loggias (einkragende Balkone) in dieser Frage gleich zu behandeln sind wie Balkone.46