Vollgeschossfläche: 380.59 m2 Zulässige Attikagrundfläche (60 %) 228.35 m2 Effektive Attikagrundfläche: 266.82 m2 Daraus resultiert nach Meinung des Gemeinderats eine Überschreitung der zulässigen Attikagrundfläche um 38.46 m2. Beschwerdeführerin (vgl. Plan Optimierung Vordächer und Terrassen vom 5. Oktober 2023, rev. am 24. Oktober 2023): Vollgeschossfläche: 488.7 m2 Zulässige Attikagrundfläche (60 %) 269.22 m2 Effektive Attikagrundfläche: 266.3 m2 Nach Meinung der Beschwerdeführerin ist die zulässige Attikagrundfläche eingehalten.