Gemeinderat: Vollgeschossfläche: 537.03 m2 Zulässige Attikagrundfläche (60 %) 322.21 m2 Effektive Attikagrundfläche: 354.81 m2 Daraus resultiert nach Meinung des Gemeinderats eine Überschreitung der zulässigen Attikagrundfläche um 32.59 m2. Beschwerdeführerin (vgl. Plan Optimierung Vordächer und Terrassen vom 5. Oktober 2023, rev. am 24. Oktober 2023): Vollgeschossfläche: 603.04 m2 Zulässige Attikagrundfläche (60 %) 362.04 m2 Effektive Attikagrundfläche: 354.2 m2 Nach Meinung der Beschwerdeführerin ist die zulässige Attikagrundfläche eingehalten. Haus "B" Gemeinderat: