DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Rechtsabteilung BVURA.24.659 ENTSCHEID vom 10. März 2025 A._____ AG; Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 4. November 2024 betreffend nachträgliches Baugesuch für Optimierung Vordächer und Terrassenflächen (bereits erstellt) auf Parzelle aaa (Baugesuch bbb); Abweisung Erwägungen 5. Beurteilung 5.1 5.1.1 Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer ganzen Fassade gegenüber dem darunter liegenden Geschoss um ein festgelegtes Mass zurückversetzt sein (Ziffer 6.4 Anhang 1 BauV).