Die Bauherrschaft bzw. ihr Architekt hat die Nachweise und Dokumente zu besorgen, welche ihre Auffassung über den natürlich gewachsenen Geländeverlauf stützen. Bei der Ermittlung des massgebenden Terrains ist auf den seit langem bestehenden, weitgehend durch natürliche Prozesse entstandenen Geländeverlauf abzustellen. Dabei ist zunächst abzuklären, ob ältere Unterlagen (z.B. Baugesuchsakten und Baubewilligungen) vorhanden sind, die auf den ursprünglichen Terrainverlauf schliessen lassen. In Einzelfällen kann der Beizug von historischen Karten oder geologischen Gutachten geboten sein.